Förderprogramm “Musikkulturen”
Hinweise zur Antragsstellung
In den Spielzeiten 2025/26 und 2026/27 sind wir Teil des Förderprogramms “Musikkulturen” der NRW Kultursekretariate. Das bedeutet: Konzerte, die bis zum 30. Juni 2027 stattfinden, können bezuschusst werden.
Alle offiziellen Informationen dazu findet man unter folgendem Link:
Alle relevanten Informationen gibt es zusätzlich hier von uns zusammengefasst - ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit:
Gage
Unsere Gage für Konzerte, die über das Musikkulturen-Programm bezuschusst werden, beträgt 1200€/Konzert + Fahrtkosten (ein Auto aus Vettweiß). Damit die Förderung beantragt werden kann, ist die Vereinbarung über diese Gage Voraussetzung.
Bezuschussung
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich auf Entscheidung der NRW Kultursekretariate und auf Antrag des Veranstalters - wir helfen gerne mit allen Informationen, können aber über die Förderung weder entscheiden noch selbst Gelder abrufen. Die Förderung beträgt je nach Standort des Veranstalters 40%-50% der Gesamtgage ohne Fahrtkosten.
Fördervoraussetzungen
Die Veranstaltung findet in einer Mitgliedsstadt des Kultursekretariates Gütersloh (Mitgliedsstädte) oder des Kultursekretariates Wuppertal (Mitgliedsstädte) statt.
Die Veranstaltung muss öffentlich zugänglich sein (Ausnahme: Schulveranstaltungen)
Es gibt keine Antragsfrist. Aber Achtung: Die Fördermittel können irgendwann ausgeschöpft sein. Es lohnt sich also, den Antrag immer sofort nach Vereinbaren des Konzertes zu stellen.
Antragsstellung
Der Antrag wird vom Veranstalter über das Förderportal des NRW Kultursekretariates gestellt.
Weiterführende Links
https://www.nrw-kultur.de/programme/musikkulturen/projekte/ensemble-kreuzvier-2